Klima-Quote

Jährliche Prämien für Ihr Elektro-Auto.

Durch die THG-Quote stehen Ihnen ab sofort als Halter eines E-Fahrzeugs jährlich bis zu 310€ zu.

Diese Fahrzeugklassen sind THG-Quoten wirksam:

bis zu 310€

2 Räder

sonstige

bis zu 310€

E-PKW

Klasse M1

bis zu 470€

E-Leichtnutz- fahrzeuge

Klasse N1

bis zu 3.225€

E-Güter
beförderung

Klasse N2

bis zu 5.230€

E-Güter
beförderung

Klasse N3

bis zu 11.275€

E-Busse

Klasse M3

Bei den o.g. Beträgen handelt es sich um Maximalbeträge, welche von der gewählten Auszahlungsart abhängig sind. Bei Ladestationen gilt es zu beachten, dass es sich nach dem tatsächlichen Verbrauch richtet. Bei 2 Rädern muss eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 existieren, um berechtigt zu sein.

Die gesetzliche Basis – EU-Richtlinie REDII 2018/2001

Ab dem 01.01.2022 stehen für jeden Halter eines Elektroautos Erlöse aus den CO2-Strafzahlungen von Mineralöluntemehmen zu. Durch die Treibhausgasminderungsquote (THG Quote) sind diese Unternehmen dazu verpflichtet ihre CO2-Emissionen auszugleichen und die Umstellung von fossilen Antrieb hin zur Elektromobilität mitzufinanzieren.

Wir kümmern uns für Sie um die Antragsstellung beim Zoll und Umwelt-Bundesamt, die Bündelung der CO2-Quoten und dem Verkauf an die Mineralölgesellschaften.
So funktioniert es:

In nur wenigen Klicks zur Auszahlung der THG-Prämie

1.Quotendaten angeben.

Wir benötigen lediglich Ihren Namen, Ihre E-Mail Adresse und Ihre IBAN. Vergewissern Sie sich, dass Sie der Halter Ihres E-Fahrzeuges sind.

2.Prämienauswahl

Sie können wählen - zwischen Fest- oder Flex-Betrag.

3.Fahrzeugschein hochladen.

Ein Foto mit Ihren Smartphone genügt. Wählen Sie nun für wie lange Sie unseren Service nutzen wollen - 1, 2 oder 3 Jahre.

Was passiert als nächstes?

4.Prüfung des Antrags

Wir prüfen Ihre Angaben und Unterlagen und qualifizieren diese zu einem Antrag.

5.Rechtskonforme Einreichung

Anschließend reichen wir die Unterlagen beim Umweltbundesamt und beim Zoll ein.

6.Veräußerung

Wir verkaufen die gesammelten Zertifikate im Bündel an Mineralölkonzerne und zahlen Ihnen Ihre Prämie aus.

Sie möchten mehr als 3 E-Fahrzeuge oder Ladestationen hochladen?

Rückwirkend 300€ Festprämie
für das Jahr 2022 sichern

Mit dieser Auszahlungsvariante registrieren Sie Ihr E-Fahrzeug rückwirkend für das Jahr 2022. Wir überprüfen umgehend Ihre Unterlagen, sodass Sie Ihre Prämie nach ca. 12 Wochen erhalten.

Über uns:

Teil unseres Teams

Prof. Dr.
Achim Kampker

Beiratsvorsitzender

Prof. Dr.
Jan Kemper

Beiratsmitglied

Dr.
Christoph Chomik

CSO


Marcel Preuss

CoFounder & CEO

Unsere Partner

Eden Reforestation Projects

Mit Hilfe der Organisation Eden pflanzen wir 40 Bäume pro registrierten Kunden, unabhängig von dem gewähltem Auszahlungstarif. Diese werden nach jedem zweiten Quartal für jeden bestätigten Deal in Form einer Spende umgerechnet und rückwirkend gepflanzt. Wir behalten uns vor, unsere Zählung um die Summe der vom Umweltbundesamt nicht bestätigten Anträge zu bereinigen. Eden ist eine internationale Hilfsorganisation, welche sich auf das Pflanzen von Bäumen unter fairen Bedingungen spezialisiert hat.

FRIDAY Versicherung

Gemeinsam mit unserem Partner FRIDAY bieten wir Kunden, die eine FRIDAY Autoversicherung für ein Elektroauto abgeschlossen haben, einen besonders hohen Cashback.

WMP-AG

Die Berliner Kommunikationsagentur ist unser Partner für alle PR- und Kommunikationsrelevanten Themen. WMP blickt auf eine jahrelange Historie mit namhaften Kunden und dem einstigen Gründungsmitglied Roland Berger zurück.

Pressekontakt

Unser Ansprechpartner für Journalisten
Email an: presse@klima-quote.de

Bereits über 561040 Bäume.

Im Durschnitt verbraucht ein Auto jedes Jahr rund 379 kg CO2-Emissionen. Ein Baum bindet ca. 10 kg CO2 pro Jahr. Für jedes registrierte E-Auto pflanzen wir daher anschließend 40 Bäume, das entspricht der Kompensation von einem Auto mit herkömmlichen Antrieb.

FAQs

Fragen zur Anmeldung

Für die Registrierung benötigen wir von Ihnen: 

- Ihren vollständigen Namen 

- Ihre E-Mail-Adresse 

- Foto bzw. Scan Ihrer deutschen Zulassung Teil I (Vorder- und Rückseite) 

- Ihre Kontodaten für die Überweisung 

 

Beachten Sie dabei, dass Sie für das aktuelle Kalenderjahr Ihr Elektrofahrzeug noch bei keinem anderen Dienstleister für den THG-Quotenhandel angemeldet haben.  

Sie können natürlich auch mehrere Fahrzeuge (BEV) anmelden! Wichtig ist dabei, dass Sie der Halter der Fahrzeuge sind. Bei unterschiedlichen Haltern bitten wir Sie, jeweils ein eigenes Profil anzulegen und die Fahrzeuge dort zu registrieren. 

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Fahrzeug zu Beginn des Jahres oder zu einem späteren
Zeitpunkt zum THG-Quotenhandel angemeldet wird, da die Jahresprämie in jedem Fall
ausgezahlt wird. Jedoch kann es vorkommen, dass gegen Ende des Jahres die Mineralölkonzerne
bereits genügend Quoten erworben haben und kein weiterer Bedarf an zusätzlichen Quoten
besteht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Anmeldung so früh wie möglich durchzuführen,
um eine optimale Chance auf den Verkauf Ihrer THG-Quote zu gewährleisten.
Sofern Sie Ihr Elektrofahrzeug für das Jahr 2024 noch nicht registriert haben, ist dies bis zum 10.
November 2024 möglich. Ihre Daten müssen dem Umweltbundesamt bis zum 15. November
übermittelt sein. Anderenfalls kann ein Antrag leider nicht berücksichtigt werden.

Sie können sich bei uns jederzeit registrieren, allerdings kann nur der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des Elektrofahrzeugs von der THG-Quote profitieren. 

Sie können Sich bei uns jederzeit registrieren, allerdings nur als Halter eines reinen Batterieelektro-Fahrzeuges (BEV) vom gesetzlichen Rahmen der THG-Quote profitieren. Legen Sie sich ein reines E-Fahrzeug zu, können Sie es mit dem Fahrzeugschein dann bei uns anmelden. Hier können Sie direkt loslegen! 

Für die Nutzung unseres Dienstes ist es entscheidend, dass Sie als Halter des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge eingetragen sind. Schauen Sie dazu am besten in der Zulassungsbeschränkung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein nach, wer dort eingetragen ist. Sind Sie dort als Halter eingetragen? Super! Dann können Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins hochladen, um zu profitieren. 

Sind Sie dort nicht eingetragen, können Sie leider (noch) nicht teilnehmen. 

Auch Firmenfahrzeuge können bei uns profitieren. Nutzen Sie dazu einfach die Anmeldefunktion für Firmen und geben dabei den Firmennamen (wie im Fahrzeugschein) an. Senden Sie anschließend eine kurze, formlose E-Mail an info@klima-quote.de von Ihrer Firmen-E-Mail-Adresse, um zu bestätigen, dass Sie im Namen der Firma handeln dürfen. 

Bitte informieren Sie uns ganz einfach formlos, sobald Ihr Auto verkauft ist. Als Nachweis benötigen wir lediglich die Abmeldebestätigung von der jeweiligen Zulassungsstelle. Dann endet Ihre Anmeldung für das Auto entsprechend zum Ende des jeweiligen Jahres. Da das Umweltbundesamt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antragssteller vergibt, müssen Sie die Prämie in keinem Fall zurückzahlen. Der neue Besitzer des Autos kann dies erst im folgenden Kalenderjahr für die THG-Quote anmelden. 

Elektro-Zweiräder müssen über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen, um für die THG-Quotenberechnung berechtigt zu sein. Elektrofahrzeuge der Klassen L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP und L7e-CU, die als Elektro-Zweiräder zugelassen sind, sind quotenberechtigt, da sie nicht als zulassungsfrei gelten.

 

Für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge wie Elektroroller gab es zum 29.07.2023 eine Gesetzesänderung. Diese besagt, dass für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge nur noch Strommengen anrechenbar sind, wenn es für diese Fahrzeugklassen einen eigenen Schätzwert gibt. Da es für Elektroroller keinen solchen Schätzwert gibt, können für sie keine THG-Quoten beantragt werden. Diese Regelung betrifft zulassungsfreie E-Kleinstfahrzeuge und Elektroroller der Klassen L1e, L2e, L3e-A1, L4e-A1, L6e, L3e mit Beiwagen L4e (Leichtkraftrad 2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW) mit der Aufbauart "B".

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Informationen unter Vorbehalt möglicher Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen stehen.

Pro Jahr kann ein Betreiber eines Ladepunkts lediglich einen externen Vertreter bestimmen (§ 5 BImSchV). 

Gemäß § 5 BImSchV müssen Betreiber von öffentlichen Ladepunkten weitere Angaben den Aufzeichnungen hinzufügen, sobald diese im Bundesanzeiger bekannt gegeben werden. Werden die Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, erfolgt die Berechnung nach gesetzlich bestimmten Werten.

Für Fahrzeuge, also § 7 der 38. BImSchV, können Bescheinigungen nur noch bis zum
15.11. des jeweiligen Verpflichtungsjahres ausgestellt werden (§ 8 Abs. 1).
Für das öffentliche Laden, also § 6 der 38. BImSchV, bleibt die Frist der 28.02. des
Folgejahres.

Es ist leider nicht möglich, eine private Ladestation (Wallbox) für den THG-Quotenhandel anzumelden. Die Bundesnetzagentur hat klargestellt, dass Ladepunkte in Carports, Garagen oder auf anderen Parkflächen von Privatpersonen grundsätzlich nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten. Private Wallboxen können nicht als öffentliche Ladepunkte registriert werden, um die geladenen Strommengen beim Umweltbundesamt anzumelden.  

Je höher der Schätzwert, desto höher ist der Auszahlungsbetrag:
2 Räder | Schätzwert: 2 MWh (gilt nur für zulassungspflichtige 2-Räder!)
M1 | Schätzwert: 2 MWh
N1 | Schätzwert: 3 MWh (bis 3.5 Tonnen)
N2 | Schätzwert: 20,6 MWh (3.5 bis 12 Tonnen)
N3 | Schätzwert: 33,4 MWh (größer als 12 Tonnen)
M3 (Busse) | Schätzwert: 72 MWh
Ladepunkt | nach Verbrauch


*1 MWh im Jahr 2024 entspricht einem CO2 Äquivalent von 0,3261141.


Hinweis:
Höhere anrechenbare energetische Mengen führen zu höheren Prämien.
Diese werden vom Umweltbundesamt jährlich anhand verfügbarer Daten und Statistiken
angepasst.

Fragen zur Vergütung & Auszahlung

Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos und risikofrei. Wir finanzieren uns durch einen
kleinen Anteil am Verkauf Ihrer THG-Quote. Der Großteil des erwarteten Marktpreises geht
natürlich an Sie - durch unsere Bestpreisgarantie peilen wir an, bis zu 70 % der Prämie an Sie
weiterzugeben. Wählen Sie die Flex Option aus, schütten wir bei bereits bestehenden Verträgen,
die vollen 70 % der Prämie an Sie aus und beziehen eine Provision von 30 %.

Nach Ihrer Registrierung kümmern wir uns um die Beantragung beim Umweltbundesamt, wickeln alle Formalitäten mit dem Zoll ab, bündeln die Anträge und vermarkten sie an die Mineralölkonzerne. Die Auszahlung an Sie erfolgt im Anschluss.

Durch unseren exklusiven 24 Stunden Service (Sodortbetrag) bekommen Sie eine Direktauszahlung innerhalb von 24 Stunden überwiesen. Sie haben Zeit? Warten wird belohnt. Einen höheren Betrag bekommen Sie, wenn wir erst Ihr CO2-Zertifikat beim Bundesumweltamt beantragen und es danach an die Mineralölkonzerne verkaufen. Entscheiden Sie sich für den Flex-Betrag, zahlen wir durch unsere Bestpreisgarantie bis zu 70% des erzielten Umsatzes direkt an Sie aus. Der Betrag der Flex-Option hängt allerdings von Angebot und Nachfrage auf dem THG-Quoten Markt ab, weshalb dieser stark schwanken kann.   

Im Registrierungsprozess können Sie sich für eine Variante zur Auszahlung entscheiden. Das Beste daran ist, dass Sie die Auszahlung jedes Jahr aufs Neue bekommen können. 

Gern übernehmen wir auch im Folgejahr die Vermarktung Ihrer THG-Quote. Dafür reichen wir jährlich Ihren Antrag beim Umweltbundesamt ein und zahlen Ihre Prämie nach der Vermarktung aus. Die Höhe der Auszahlung kann sich aufgrund gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ändern, über diese Entwicklungen halten wir Sie aber auf dem Laufenden. 

Bei einem Neuwagen bekommen Sie die volle Prämie für Ihr Elektrofahrzeug. Bei einem Gebrauchtwagen besteht die Möglichkeit, dass der Vorbesitzer bereits das Elektrofahrzeug registriert hat. In diesem Fall können Sie die Prämie ab dem folgenden Kalenderjahr erhalten. Bei einem Halterwechsel muss der alte Halter Sie darüber informieren, ob für das jeweilige Verpflichtungsjahr die Prämie beantragt wurde. 

Sobald Sie Ihr Elektrofahrzeug bei uns registriert oder bestätigt haben, treten Sie uns Ihre Rechte zur Beantragung und Vermarktung Ihrer THG-Quote für das betreffende Kalenderjahr (auch Verpflichtungsjahr genannt) ab. Ihre tatsächliche Gesamtlaufzeit hängt vom gewählten Abtretungszeitraum und Tarif ab. 

Sie erhalten eine jährliche Zahlung von uns, solange Sie der Fahrzeughalter sind. Die eingesparten CO2-Emissionen Ihres E-Fahrzeuges können wir für Sie jedes Jahr bei dem Umweltbundesamt zertifizieren lassen und diese verkaufen. Wählen Sie dafür im Registrierungsprozess einfach die für Sie passende Laufzeit aus. Sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern, kann es sein, dass wir die Zahlung anpassen müssen. 

Wenn Sie sich bei der Registrierung entscheiden, dass wir Ihre THG-Quote für die nächsten 2 oder 3 Kalenderjahre verarbeiten und verkaufen dürfen, so erhalten Sie Ihre Auszahlung per Überweisung jährlich wiederkehrend zum Zeitpunkt Ihrer Registrierung. Die Höhe der Auszahlung kann sich aufgrund gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ändern, über diese Entwicklungen halten wir Sie aber auf dem Laufenden. 

Unsere beworbene Höhe der Prämie stellt den theoretischen Maximalwert dar, der erreicht werden kann, wenn die Höhe der Ausgleichszahlung als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Da die Quotenverpflichteten jedoch auch andere Möglichkeiten haben, ihre Treibhausgasminderungsziele zu erreichen (z. B. durch Beimischung von Biokraftstoffen), wird dieser Maximalwert in den seltensten Fällen erzielbar sein. Die tatsächliche Höhe Ihrer THG-Prämie hängt von den erzielbaren Erlösen zum Zeitpunkt des Verkaufs Ihrer THG-Quote ab, wo Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. Zum Zeitpunkt Ihrer Registrierung können wir Ihnen noch nicht genau sagen, in welcher Höhe Sie die THG-Prämie schlussendlich ausbezahlt bekommen. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass wir uns bemühen werden, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen 

Die Höhe der Vergütung hängt von einigen Faktoren ab, welche den Prozess komplex gestalten. Die Einsparung der Emission unterscheidet sich beispielsweise in den unterschiedlichen Fahrzeugklassen, weshalb sich die maximale Vergütung unter anderem nach der Fahrzeugklasse richtet. Aus diesem Grund vereinfachen wir den gesamten Prozess für Sie und vergüten Sie pauschal mit einem Sofortbetrag. Sie können allerdings auch unseren Flexbetrag wählen, bei dem wir durch unsere Bestpreisgarantie bis zu 70% der Prämie an Sie ausschütten. Allerdings hängt dieser von Angebot und Nachfrage auf dem THG-Quoten Markt ab und kann stark schwanken.

Dies ist kein Problem. Für das laufende Kalenderjahr erhalten Sie trotzdem Ihre volle Prämie. Wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug gekauft haben, können Sie dieses direkt registrieren. Bei einem Halterwechsel müssen Sie den neuen Halter darüber informieren, ob Sie für das jeweilige Verpflichtungsjahr die Prämie beantragt haben. 

Nach unserem Kenntnisstand ist eine Versteuerung der Prämie nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung machen dürfen und können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater zu fragen. 

Bitte beachte, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die anrechenbare Menge von Elektrofahrzeugen in diesem Jahr verändert hat. Da wir Ihnen auch in Zukunft eine garantierte Prämienhöhe bieten wollen, erhalten Sie ab dem Folgejahr Ihres Erstantrages eine Zusage, 70 % Prozent des erzielten Erlöses zu erhalten.

 

Demnach haben Sie in diesem Jahr in Anlehnung an Ihrer Fahrzeugklasse (Faktor 0,652 Tonnen CO2) 70 % der derzeitigen Quote pro Tonne CO2 erhalten. (z.B. THG-Quotenpreis je Tonne CO2 beträgt 130,00€ * Faktor 0,652 Tonnen CO2 * 70 % Prozent des erzielten Erlöses)  

 

Für Fahrzeughalter, die Ihren Antrag bereits für das Jahr 2023 oder früher gestellt haben, bleibt der vertraglich zugesicherte Anteil am Erlös bestehen.

Fragen zum Datenschutz, zur Gesetzesgrundlage & Klimaschutz

Ihre hochgeladenen Dokumente und Daten sind sicher. Alle Ihre Dokumente und der Datenverkehr werden nach höchsten Standards verschlüsselt und auf Servern in Deutschland gespeichert. Wir setzen sehr hohe Ansprüche an Datenschutz und sind selbstverständlich DSGVO-konform, weshalb Ihre Daten ausschließlich für die Abwicklung Ihres Antrages verwendet werden. Wir nutzen Ihre Fahrzeugscheine und Informationen, um Ihre eingesparten Emissionen beim Umweltbundesministerium zu zertifizieren und Ihnen ein bestmögliches Angebot dafür machen zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Durch die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) sind Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen auszugleichen und die Umstellung von fossilen Antrieb hinzu Elektromobilität mitzufinanzieren. Diese Quote gibt an, wie viel CO2 von Unternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, ausgeglichen werden müssen. Ab 2022 stehen dir für dein Elektroauto Erlöse aus den CO2-Strafzahlungen dieser Unternehmen zu. Wir kümmern uns um die Einreichung und Antragsstellung beim Umweltbundesamt/Zoll, die Bündelung der CO2-Zertifikate sowie den Verkauf and die Mineralölgesellschaften.

Die Renewable Energy Directive II (RED II) (2018/2001/EU) der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Emissionen im Verkehr stärker zu senken. In Deutschland geschieht dies über die Treibhausgasminderungsquote. Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind im Kontext der Elektromobilität das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Dierelevante Neufassung wurde im Sommer 2021 verabschiedet. 

Die Bundesregierung möchte für eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Produkten hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr sorgen. Mit der Ausgabe von Umweltzertifikaten wird so eine effiziente Förderung eines emissionsfreien Verkehrs geschaffen.

Ja! Die Auszahlung der THG-Quote ist ein komplett unabhängiges politisches Instrument und kann jedes Jahr aufs Neue pro E-Auto beantragt werden. 

Wie in jedem Jahr errechnet das Umweltbundesamt im Oktober den Strommix für das Folgejahr. Basis für das Errechnen der Quote ist ein vom UBA festgelegter Energieerzeugungs-Referenzwert in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro Gigajoule. Für 2024 hat das UBA diesen Wert von 135 auf 138 kg/GJ erhöht, was sich jedoch leider in einem geringeren Einsparungs-Faktor niederschlägt.
Nachfolgenden sind die Faktoren je Fahrzeugklasse für 2024 wiedergegeben:

Fahrzeugklasse

Faktor

CHS je MWh

0,3261141 t CO2

M1 / Andere

0,6522282 t CO2

N1

0,9783423 t CO2

N2

6,71795046 t CO2

N3

10,89221094 t CO2

M3

23,4802152 t CO2

In Summe führen diese neuen Faktoren dazu, dass jedes THG-Zertifikat knapp 7% weniger CO2 einspart, da der Strom weniger „grün“ ist und somit der geladene Strom einen geringeren Nachhaltigkeitsfaktor besitzt.

Diese Änderungen gelten nur für die THG-Prämie im Jahr 2024 und nicht für Strom, der noch in 2023 generiert wird und in 01/02 2024 eingereicht wird, dieser wird zum bisher bekannten Faktor abgerechnet.

  1. Angebot und Nachfrage: Absatz durch den Verkauf von Otto- und Dieselkraftstoffen 
  2. Gesetzlich geregelte Einsparungsquote für die quotenverpflichtenden Unternehmen   
  3. Wert der CO2-Emission des Ladestroms eines E-Fahrzeugs, geregelt nach § 5 Abs. 3 der 38. BImSchV vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit  

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